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Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID): Insolvenzrecht - Insolvenzverwalter begrüßen Reform-Entwurf

VID: Referentenentwurf weist in die richtige Richtung / Sanierungschancen weiter verbessert

Berlin, 3. Februar 2011. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Insolvenzrechtsreform ausdrücklich begrüßt. „Der Referentenentwurf weist in die richtige Richtung“, sagte der VID-Vorsitzende Siegfried Beck. „Die Wirksamkeit der bestehenden Sanierungsinstrumente wird dadurch erhöht und die Insolvenzordnung ihren Ruf als Sanierungsordnung insgesamt weiter verbessern.“

Positiv beurteilt der Verband vor allem die Stärkung der Sanierung in Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens. So sollen nach dem Entwurf künftig Unternehmer, die frühzeitig Insolvenzantrag stellen, im Rahmen der sog. Eigenverwaltung die Kontrolle über ihr Unternehmen behalten dürfen. „Dies ist ein wichtiger Anreiz“, betonte Beck. „Die Angst der Unternehmer vor dem Kontrollverlust war bislang ein Hauptgrund, warum die Insolvenzanmeldung in vielen Fällen so lange hinausgezögert wurde, dass es für eine Rettung zu spät war.“

Beim Insolvenzplanverfahren schließt der Insolvenzverwalter mit den Gläubigern eine Art Vergleich. Dabei erhalten die Gläubiger häufig bereits nach wenigen Monaten ihre Auszahlungsquote, während dies beim Regelverfahren oft mehrere Jahre dauert. „Prominente Verfahren der jüngeren Vergangenheit, wie z.B. Sinn Leffers und Karstadt haben gezeigt, dass das Insolvenzplanverfahren ein sehr erfolgreiches Instrument ist, das bislang noch viel zu selten angewandt wird“, sagt Beck.

Zur Vorsicht mahnte der Verband jedoch bei dem geplanten Ausbau des Einflusses der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters. Prinzipiell sei mehr Einfluss der Gläubiger durchaus wünschenswert. Bei der Ausgestaltung sei allerdings unbedingt zu vermeiden, dass einzelne Großgläubiger wie etwa Banken in die Lage versetzt werden, sich ihren „Leib- und Magen-Verwalter“ praktisch auszusuchen. „Dadurch würde eine ungerechte Machtverteilung zugunsten einzelner potenter Großgläubiger entstehen, die das Vertrauen in die Insolvenzordnung beschädigen könnte“, so Beck.

Über den VID

Der „Verband der lnsolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ ist der Bundesverband der in Deutschland tätigen Unternehmensinsolvenz-verwalter. Zweck des Verbands ist die Förderung und Weiterentwicklung des Insolvenzrechts in Deutschland und die berufliche Aus- und Fortbildung. Voraussetzung für die VID-Mitgliedschaft ist eine mindestens fünf Jahre dauernde Tätigkeit als Unternehmens-insolvenzverwalter und die Verpflichtung auf die Berufsgrundsätze des VID. Der Verband hat zur Zeit rund 430 Mitglieder und vertritt damit die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe.

www.vid.de

Pressekontakt:

Christoph Möller
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